AGB
§ 1 Allgemeines
(1) Die Firma ALTO HOLZ GmbH & Co. KG (nachfolgend ALTO HOLZ genannt) bietet Produkte aus Holz, auch, aber nicht ausschließlich nach Kundenspezifikation, sowie Leistungen rund um solche Produkte für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts an.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Bestellungen, welche über ein Portal von ALTO HOLZ abgeschlossen oder initiiert werden, zu Grunde gelegt. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ALTO HOLZ ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn ALTO HOLZ auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Regelungen, die sich auf einen Bestellvorgang beziehen, gelten nur, soweit die durch den Kunden genutzte Seite eine Online-Bestellfunktion beinhaltet.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oder sind
1. „Produkte nach Kundenspezifikation“ solche Produkte, bei denen der Besteller selbst mit Hilfe der ihm auf dem Internet-Portal gebotenen Gestaltungsmöglichkeiten oder mit individueller Vorgabe die Gestaltung bestimmt, wie z. B. Maße, Farben, Gestaltungsdetails;
2. „Verbraucher“ gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können;
3. „Unternehmer“ gem. § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen;
4. „Juristische Person des öffentlichen Rechts“ jede Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts;
5. „Leistung“, alle Arten der Leistung, insbesondere Dienst- und Werkleistungen, sowie Lieferungen und Werklieferungen;
6. „Account“ das Nutzerkonto des Kunden, zu welchem der Kunde durch Eingabe der E-Mail-Adresse und des Passworts Zugang erhält;
7. „Werktage“, Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage;
8. „übliche Geschäftszeiten“, Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr.
§ 3 Registrierung und Gast Login
(1) Die Inanspruchnahme der Leistungen von ALTO HOLZ kann das Anlegen eines Accounts oder einen Gast Login voraussetzen. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular. Mit Abschluss der Registrierung erstellt der Kunde einen dauerhaften Account. Mit dem Gast Login kann der Kunde Leistungen von ALTO HOLZ empfangen, ohne sich dauerhaft zu registrieren. Für den Gast Login gibt der Kunde eine E-Mail-Adresse ein, die für die gesamte Laufzeit seiner Bestellung gültig ist. Bei nachfolgenden Anmeldungen per Gast Login müssen die Daten des Kunden erneut eingegeben werden.
(2) ALTO HOLZ ist berechtigt, eine Registrierung oder einen Gast Login ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Kommunikation mit dem Kunden
(1) Die Kommunikation zwischen ALTO HOLZ und dem Kunden erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde spätestens bei der Erteilung des Auftrages seine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und den Eingang von E-Mails unter dieser E-Mail-Adresse zu überwachen. Jede Änderung dieser E-Mail-Adresse hat der Kunde ALTO HOLZ unverzüglich mitzuteilen. Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail-Postfach keine Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden. Der Eingang von E-Mails in dem angegebenen E-Mail-Postfach der E-Mail-Adresse ist dem Kunden zuzurechnen.
(2) Die Kommunikation in Textform, auf schriftlichem, mündlichem oder fernmündlichem Weg ist unbeschadet dessen möglich.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Zur Bestellung wählt der Kunde zunächst ein individuelles Produkt aus, und wendet die gebotenen Möglichkeiten einer individuellen Gestaltung an. Soweit die durch den Kunden genutzte Seite eine Online-Bestellfunktion beinhaltet, kann der Kunde über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ in der Bestellabwicklung einen verbindlichen Antrag zum Erwerb des Produktes abgeben. Vor der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, seine Angaben nochmals auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des „Bestellung ändern“-Buttons zu korrigieren.
Vor der Bestellung wird der Kunde über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, die Gegenstand seines Angebots werden.
Er erhält zunächst eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die der Kunde ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
(2) Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des zweiten auf den Werktag des Angebots folgenden Werktag gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt dann zustande, wenn ALTO HOLZ das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt.
(3) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von ALTO HOLZ gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift gegen Erstattung der entstehenden Aufwendungen übersendet oder per E-Mail übermittelt werden.
§ 6 Leistungen von ALTO HOLZ
(1) Der Inhalt der von ALTO HOLZ geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf den Internetseiten von ALTO HOLZ, insbesondere der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen. Eine Änderung der bestätigten Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Änderungsvertrages erfolgen. Ein Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an ALTO HOLZ zum Abschluss eines Änderungsvertrages. ALTO HOLZ ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
(2) Es können geringfügige Farb- und Materialabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farb- und Materialabweichungen zu früheren Aufträgen. Solche geringfügigen Abweichungen können sich unter anderem aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder Änderungen im Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.
(3) Es gibt zu jedem Produkt eine detaillierte Beschreibung der Produkteigenschaften und der Beschaffenheit des Produkts nebst Verarbeitungs- und gegebenenfalls Sicherheitshinweisen. Der Inhalt der jeweiligen Produktbeschreibung gehört damit im Falle des Kaufs des Produkts zum Vertragsinhalt.
§ 7 Individualfertigung
(1) Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden erfolgt oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind („Individualfertigung“), gelten die Bestimmungen dieses Paragraphen.
(2) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erstellung der Individualfertigung unterstützen, sofern Mitwirkungsleistungen des Kunden für die Erstellung erforderlich sind (z.B. Maße, Farb- oder Materialwahl oder Angaben zum Verwendungszweck oder Einbauort). Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Anbieter nach einer angemessenen Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen oder die Erfüllung zu verweigern, sofern der Anbieter bei der Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hat. Weiterführende Ansprüche des Anbieters im Falle des Verzuges des Kunden bleiben unberührt.
(3) Sofern der Kunde Entwürfe, Vorlagen oder Muster (zusammenfassend „Entwürfe“) zur Spezifikation der Individualfertigung überlasst, steht er dafür ein, dass der Anbieter den Entwurf ohne die Verletzung von Drittrechten (z.B. gewerbliche Schutzrechte) zur Erstellung der Individualfertigung nutzen kann und die entstandene Individualfertigung keine Drittrechte verletzt, die auf den Entwurf zurückgehen. Hat der Anbieter Zweifel an der Drittrechtsfreiheit wird er den Kunden unverzüglich informieren.
(4) Die Gewährleistungsrechte des Kunden erstrecken sich nicht auf Mängel an der Individualfertigung, die auf die Entwürfe und/oder Konstruktionsangaben des Kunden zurückgehen, sofern der Anbieter im Vorab auf erkennbare Risiken hingewiesen hat.
(5) Der Anbieter behält sich vor, soweit erforderlich, sich mit den örtlichen Gegebenheiten beim Kunden vertraut zu machen, bevor er mit der Fertigung beginnt. Der Kunde wird dem Anbieter und/oder dessen Erfüllungsgehilfen den Zugang auf Anfrage ermöglichen.
(6) Verlangt der Kunde eine Änderung an der Individualfertigung, unterbreitet der Anbieter ein Nachtragsangebot, aus dem sich ergibt, welche Kosten die Änderungswünsche des Kunden verursachen und welche Auswirkungen sie auf die Erstellung und Fertigungszeit haben werden. Nimmt der Kunde das Nachtragsangebot an, ändert sich die Vergütung, Ausführung und Fertigungszeit im dort genannten Umfang. Kommt keine Nachtragsvereinbarung zwischen den Parteien zustande, wird der Anbieter die Individualfertigung entsprechend der (ursprünglichen) Vereinbarung ausführen. Verzögerungen bei der Individualfertigung, die durch das Änderungsverlangen des Kunden entstehen (z.B. durch die Erstellung des Nachtragsangebotes), hat der Anbieter nicht zu vertreten. Die vereinbarten Fristen verlängern sich angemessen zugunsten des Anbieters unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung und Abstimmung über das Änderungsverlangen des Kunden.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, (a) eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen und (b) die Planung und/oder Ausführung der Individualfertigung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
§ 8 Preise und Versandkosten
(1) Die Preise der von ALTO HOLZ geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Angaben auf den Internetseiten von ALTO HOLZ und der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen, hilfsweise aus der im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste.
(2) Die angegebenen Preise beinhalten Verpackung und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen nichts anderes ergibt. Die Preise für den Versand der Ware zum Kunden werden gesondert angegeben.
(3) Soweit keine Preise wirksam vereinbart werden, ist die übliche Vergütung geschuldet.
§ 9 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) ALTO HOLZ versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.
(2) Ist Zahlung im Voraus vereinbart, so hat die Zahlung spätestens sieben Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Soweit im Zuge der Leistungserbringung durch ALTO HOLZ Zusatzleistungen erbracht werden und diese nicht ebenfalls im Voraus zu vergüten sind, erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf Rechnung.
(3) Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von ALTO HOLZ gutgeschrieben ist.
(5) Im Falle von Rücklastschriften hat der Kunde die der ALTO HOLZ von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.
(6) Bei Zahlungsverzug wird je berechtigter Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.
§ 10 Leistungszeit und Verzug
(1) Leistungszeiten werden ausschließlich in Werktagen gerechnet. Die Lieferfrist beginnt nach Maßgabe der angegebenen relevanten spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag. Falls ALTO HOLZ bei der Bearbeitung einer Bestellung feststellt, dass die Bestellung nicht zu der angegebenen Zeit geliefert werden kann, wird der Kunde hierüber unbeschadet weiterer Ansprüche gesondert per E-Mail informiert. Sofern der Kunde ein Fixgeschäft abschließen möchte, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die folgenden Regelungen:
a) wurde eine Versendung des Produkts vereinbart, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten;
b) ALTO HOLZ hat Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die ALTO HOLZ die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung jeglicher Art, Schwierigkeit in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten -, nicht zu vertreten; sofern die Behinderung und das Hindernis von vorübergehender Dauer ist, ist ALTO HOLZ berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; bei Hindernissen von nicht nur vorübergehender Dauer ist ALTO HOLZ berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Einhaltung der Leistungszeit durch ALTO HOLZ setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der Übermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den Kunden sowie bei vereinbarter Zahlung per Vorkasse den Zahlungseingang voraus.
§ 11 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten die folgenden Regelungen:
a) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter geschieht. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und ALTO HOLZ dies dem Kunden angezeigt hat.
b) Auf Wunsch des Kunden, der dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen hat, wird die Sendung auf seine Kosten durch ALTO HOLZ gegen versicherbare Schäden versichert.
c) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist ALTO HOLZ zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. ALTO HOLZ ist berechtigt, die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung zu vernichten oder anderweitig zu verwerten. Der Vergütungsanspruch durch ALTO HOLZ bleibt davon unberührt, sofern nicht die Lieferung anderweitig verwertet werden kann. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Wurde die Abholung der Ware durch den Kunden bei ALTO HOLZ vereinbart, so stellt ALTO HOLZ die Ware an der vereinbarten Adresse zur Abholung bereit und zeigt dem Kunden die Abholbereitschaft an. Die Ware ist innerhalb einer Woche ab Anzeige vom Kunden abzuholen. Gerät der Kunde mit der Abholung in Verzug, ist ALTO HOLZ berechtigt dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf dem Kunden die Ware auf dessen Kosten zu übersenden. ALTO HOLZ wird den Kunden im Rahmen der Nachfristsetzung auf die Rechtsfolge des Fristablaufs hinweisen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich ALTO HOLZ das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
a) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen Eigentum von ALTO HOLZ. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für ALTO HOLZ als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für ALTO HOLZ entsteht. Erlischt das Eigentum von ALTO HOLZ durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von ALTO HOLZ an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf ALTO HOLZ übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von ALTO HOLZ unentgeltlich.
b) Ware, an der ALTO HOLZ Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von ALTO HOLZ verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ALTO HOLZ ab. ALTO HOLZ verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, kann ALTO HOLZ verlangen, dass der Kunde ALTO HOLZ unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
c) ALTO HOLZ ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von ALTO HOLZ hinweisen und ALTO HOLZ unverzüglich benachrichtigen, damit ALTO HOLZ die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ALTO HOLZ die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
e) ALTO HOLZ verpflichtet sich, die ALTO HOLZ zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ALTO HOLZ.
f) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist ALTO HOLZ berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum Behaltendürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.
§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeits-verhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, entscheidungsreif oder unstreitig sind.
(2) Außer im Bereich des § 354 a HGB darf der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von ALTO HOLZ an Dritte abtreten.
§ 14 Gewährleistung
(1) Die Abbildungen auf dem Portal www.ALTO HOLZ.de können von den tatsächlichen Artikeln aufgrund unterschiedlicher Browserdarstellungen, beschränkten Farbwiedergaben im Internet, handelsüblichen Schwankungen und technischen Gründen abweichen. Unsere Angaben bemühen sich aber um größtmögliche Authentizität. Ausdrücklich behalten wir uns daher derartige geringfügige Abweichungen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Gewährleistungsansprüche sonstiger Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei ALTO HOLZ anzeigt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige kann schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, bleibt seine Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB unberührt.
(5) Ist der Kunde Unternehmer oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist ALTO HOLZ im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, Drucksachen und Druckbedarf nach eigener Entscheidung nachzubessern oder neu zu liefern.
§ 15 Haftung
(1) ALTO HOLZ leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet ALTO HOLZ jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
c) Befindet sich ALTO HOLZ mit seiner Leistung in Verzug, so haftet ALTO HOLZ wegen dieser Leistung unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
(2) Soweit die Haftung von ALTO HOLZ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ALTO HOLZ.
(3) Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 16 Verjährung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei Ansprüchen aus Sachmängeln (ausgenommen Schadensersatzansprüche, auch solcher wegen der Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung) ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;
d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
(3) Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz 2 lit. a) bis c) nach den gesetzlichen Vorschriften des anzuwendenden Gewährleistungsrechts, im Falle des lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(4) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
(5) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie und Arglist gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Presseerklärungen, Auskünfte und Ähnliches, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung per Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zulässig. Ungeachtet dessen darf ALTO HOLZ den Kunden als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie öffentlich wiedergeben bzw. zugänglich machen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Dies gilt nur für Kunden, die Unternehmer oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt in jedem Fall der von zwingenden Vorschriften oder Richterrecht ihres Aufenthaltslandes gewährte Schutz.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Dresden. Dies gilt auch für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat.